Impfungen

Impfen ja oder nein?      

Für die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Impfungen besteht in den meisten Kantonen kein Impfzwang. Sie sind somit freiwillig. Nehmen Sie sich deshalb genügend Zeit um sich zu informieren und anschliessend in eigener Verantwortung zu entscheiden.

  • Lassen Sie sich beim Impfentscheid nicht von Angstszenarien leiten oder unter Zeitdruck setzen.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Broschüren über die vom BAG empfohlenen Impfungen geben und studieren Sie diese in Ruhe. Sie können die Broschüren auch hier herunterladen → www.bag.admin.ch/impfinformation
  • Die Haltung des Homöopathieverband Schweiz (HVS) und weiterer Verbände der nichtärztlichen Alternativmedizin können Sie hier ansehen. Laden sie den Impfkodex in der gewünschten Sprache herunter → Deutsch   → Französisch   → Italienisch     Dieser Impfkodex wird zur Zeit überarbeitet!
  • Lassen Sie sich oder Ihr Kind vor einer Impfung auf Risikofaktoren untersuchen, denn bei gewissen Faktoren raten die Impfstoffhersteller von einer Impfung ab.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ärztin auch über die Art und Dauer von möglichen unerwünschten Impfwirkungen informieren.
  • Kontrollieren Sie ob der Arzt oder die Ärztin nach der Impfung, diese wie gesetzlich vorgeschrieben, mit Angabe des Impfstoffes und dessen Herstellungsnummer, in den Impfpass eingetragen hat. Ärzte sind verpflichtet, die Impfung mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
    Hier ein Beispiel eines Impfausweises → Impfausweis Beispiel
  • Impfstoffe sind empfindlich bei der Herstellung, beim Transport und bei der Lagerung. So können z.B. schon Temperaturveränderungen zu unerwünschten Impfreaktionen führen. Damit Abweichungen sofort erkannt werden, sind unerwünschte Impfreaktionen, welche über die üblichen leichten Beschwerden hinausgehen, sofort zu melden. Geben sie dabei die Herstellungs-Nummer (Lot.Nr.) an, diese muss im Impfpass eingetragen sein.
  • Es genügt der zeitliche Zusammenhang zwischen der Vermutung einer unerwünschten Impfwirkung und der Impfung. Für die Meldung muss der Zusammenhang nicht nachgewiesen sein.
    Mehr Informationen finden Sie unter → www.swissmedic.ch

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